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   BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B   

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https://dejure.org/2013,24316
BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B (https://dejure.org/2013,24316)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B (https://dejure.org/2013,24316)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2013 - B 12 KR 93/12 B (https://dejure.org/2013,24316)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 7 Abs 1 SGB 4
    Nichtzulassungsbeschwerde - keine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz bei Abzielen auf den individuellen Sachverhalt - keine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit der Behauptung einer bisher nicht vorliegenden Entscheidung des BSG in Bezug ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz bei Abzielen auf den individuellen Sachverhalt - keine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit der Behauptung einer bisher nicht vorliegenden Entscheidung des BSG in Bezug ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz bei Abzielen auf den individuellen Sachverhalt - keine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit der Behauptung einer bisher nicht vorliegenden Entscheidung des BSG in Bezug ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 22.11.1973 - 3 RK 83/71

    Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B
    Die Klägerin behauptet auf den Seiten 7 bis 11 der Beschwerdebegründung zunächst eine Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des BSG vom 13.2.1962 (BSGE 16, 158 = SozR Nr. 1 zu § 441 RVO) und vom 22.11.1973 (12/3 RK 83/71; SozR Nr. 7 zu § 441 RVO; BSGE 36, 262 = SozR Nr. 8 zu § 441 RVO; 12 RK 19/72) sowie von weiterer "Rechtsprechung" (Presse-Mitteilung des BSG vom 19.5.2005) .

    Die Fähigkeit zum künstlerischen Sprechen sei Voraussetzung dafür, dass der Einsatz als Sprecher vereinbart wurde (BSG, Urt. v. 22.11.1973, 12 /3 RK 83/71 (S. 11, 2. Absatz).".

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B
    Nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nur unter den dort genannten Voraussetzungen mit einer Verletzung der richterlichen Sachaufklärungspflicht begründet werden; diese werden nicht dargelegt (vgl insoweit allgemein zB BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 mwN) .
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz in den genannten höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist, und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht sowie, dass die Entscheidung hierauf beruht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz in den genannten höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist, und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht sowie, dass die Entscheidung hierauf beruht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN) .
  • BSG, 22.11.1973 - 12 RK 17/72

    Entrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung und

    Auszug aus BSG, 21.08.2013 - B 12 KR 93/12 B
    Die Klägerin behauptet auf den Seiten 7 bis 11 der Beschwerdebegründung zunächst eine Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des BSG vom 13.2.1962 (BSGE 16, 158 = SozR Nr. 1 zu § 441 RVO) und vom 22.11.1973 (12/3 RK 83/71; SozR Nr. 7 zu § 441 RVO; BSGE 36, 262 = SozR Nr. 8 zu § 441 RVO; 12 RK 19/72) sowie von weiterer "Rechtsprechung" (Presse-Mitteilung des BSG vom 19.5.2005) .
  • BSG, 13.02.1962 - 3 RK 2/58

    Selbständigkeit von Gaststätten-Musikern

  • BSG, 22.11.1973 - 12 RK 19/72

    Abgrenzung selbständige Tätigkeit / abhängiges Beschäftigungsverhältnis,

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Die für das Sozialversicherungsrecht maßgebende Abgrenzung von Versicherungspflicht auslösender Beschäftigung einerseits und Selbstständigkeit andererseits erfolgt vielmehr - wie dargelegt - anhand abstrakter Merkmale (vgl oben II.3.a) und auf Grundlage der konkreten Ausgestaltung einer Tätigkeit im Einzelfall und nicht etwa anhand von Berufs- bzw Tätigkeitskatalogen (vgl BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 19 RdNr 20; vgl auch BSG Beschluss vom 27.8.2012 - B 12 R 4/12 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris RdNr 16, jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 22) .
  • BSG, 13.06.2017 - B 12 KR 10/17 B

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Divergenzrüge; Begriff der

    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 10-13; Beschluss vom 27.8.2012 - B 12 R 4/12 B - Juris RdNr 8; Beschluss vom 28.1.2013 - B 12 KR 21/12 B - Juris RdNr 9; Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris RdNr 16) genügt zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit nicht allein die Behauptung, das BSG habe im Zusammenhang mit der streitentscheidenden Norm noch nicht zu einer bestimmten Berufsgruppe (hier: Berufskraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug) entschieden, es gebe insoweit differenzierende Entscheidungen der Instanzgerichte und die Klärung dieser Frage sei von allgemeinem Interesse.
  • BSG, 20.09.2016 - B 12 KR 10/15 B
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, genügt die Behauptung, das BSG habe eine Rechtsfrage (hier: Bedeutung des Unternehmerrisikos für die Statusabgrenzung) in Bezug auf eine bestimmte Berufsgruppe (hier: Personengruppe der Familien- und Einzelfallhelfer bei staatlichen und freien Trägern) noch nicht - bzw nicht hinreichend rechtssicher - entschieden, regelmäßig nicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, selbst wenn der Einzelfall beispielgebend für eine Vielzahl von Angehörigen dieser Berufsgruppe wäre und es insoweit voneinander abweichende Entscheidungen der Instanzgerichte gibt (vgl nur BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 22; BSG Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B, ua).
  • BSG, 20.09.2016 - B 12 KR 20/15 B
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, genügt die Behauptung, das BSG habe eine Rechtsfrage (hier: Bedeutung des Unternehmerrisikos für die Status-Abgrenzung) in Bezug auf eine bestimmte Berufsgruppe (hier: Personengruppe der Familien- und Einzelfallhelfer bei staatlichen und freien Trägern) noch nicht - bzw nicht hinreichend rechtssicher - entschieden, regelmäßig nicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, selbst wenn der Einzelfall beispielgebend für eine Vielzahl von Angehörigen dieser Berufsgruppe wäre und es insoweit voneinander abweichende Entscheidungen der Instanzgerichte gibt (vgl nur BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 22; BSG Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris - ua).
  • BSG, 12.06.2017 - B 12 R 5/17 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und

    Mit der Behauptung, das BSG habe eine Rechtsfrage in Bezug auf eine bestimmte Berufsgruppe noch nicht entschieden, kann eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargelegt werden (BSG Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris RdNr 16 mwN).
  • BSG, 21.01.2016 - B 12 R 9/15 B
    Ausgehend von der durch die Klägerinnen formulierten Frage genügt zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit nicht allein die Behauptung, das BSG habe im Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 SGB IV noch nicht zu einer bestimmten Berufsgruppe entschieden und es gebe insoweit abweichende Entscheidungen von Instanzgerichten (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 10-13; BSG Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris RdNr 16).
  • BSG, 28.01.2019 - B 12 R 51/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Hier kommt es dann regelmäßig (lediglich) auf die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt (eine bestimmte Berufsgruppe oder ein bestimmtes Tätigkeitsfeld) an, was die Klärungsbedürftigkeit nicht zu begründen vermag (stRspr; vgl schon BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 10-13; BSG Beschluss vom 27.8.2012 - B 12 R 4/12 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 6.11.2015 - B 12 R 31/15 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 12.11.2018 - B 12 R 34/18 B - Juris RdNr 6 und 8).
  • BSG, 17.03.2016 - B 12 R 29/15 B
    Schließlich genügt zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit nicht allein die Behauptung, das BSG habe im Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 SGB IV noch nicht zu einer bestimmten Berufsgruppe entschieden und es gebe insoweit abweichende Entscheidungen von Instanzgerichten (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 10-13; BSG Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris RdNr 16).
  • BSG, 01.11.2016 - B 12 KR 70/16 B
    Hier kommt es dann in der Regel (lediglich) auf die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt - eine bestimmte Berufsgruppe oder ein bestimmtes Tätigkeitsfeld - an, was die Klärungsbedürftigkeit nicht zu begründen vermag (vgl schon BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 10-13; BSG Beschluss vom 27.8.2012 - B 12 R 4/12 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 21.8.2013 - B 12 KR 93/12 B - Juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 6.11.2015 - B 12 R 31/15 B - Juris RdNr 9).
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